Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 23. August 2026

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software SpendRadar und ergänzende Leistungen von Maximillian Joel Stabe, handelnd unter Stabe Software, Wasserstr. 11, 25337 Elmshorn („Anbieter“).

SpendRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Verbraucher können SpendRadar nicht nutzen. Mit der Registrierung bestätigt die handelnde Person, für den Kunden zum Vertragsschluss oder zur Anlage eines Nutzerkontos berechtigt zu sein.

Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Nutzerkonto

Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung der E-Mail-Adresse kommt ein Vertrag über den zunächst unentgeltlichen Zugang zu SpendRadar auf Grundlage dieser AGB zustande. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht. Der Anbieter kann Registrierungen aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei falschen Angaben, Sicherheitsbedenken oder einer Nutzung außerhalb des in § 1 genannten Kundenkreises.

Ein entgeltlicher Workspace-Tarif, eine Optimierungsbegleitung oder sonstige kostenpflichtige Leistung setzt zusätzlich eine ausdrückliche Vereinbarung in Textform voraus. Diese kann insbesondere durch Annahme eines Angebots oder eines in SpendRadar ausgewiesenen Tarifs zustande kommen. Die bloße Registrierung oder Teilnahme am kostenlosen SaaS-Audit löst keine Zahlungspflicht aus.

Zugangsdaten sind personenbezogen und geheim zu halten. Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über vermutete unbefugte Zugriffe und hält Namen, geschäftliche E-Mail-Adressen, Rollen und Berechtigungen seiner Nutzer aktuell.

§ 3 Leistungsumfang

SpendRadar unterstützt Kunden dabei, SaaS-Anwendungen, Nutzer, Lizenzen, Aktivitätssignale, Kosten und Vertragsdaten aus verbundenen Systemen und hochgeladenen Unterlagen zusammenzuführen. Die Software erstellt Übersichten, Hinweise, Berechnungen und Empfehlungen und dokumentiert Freigaben sowie ausgeführte Maßnahmen.

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Produktbeschreibung und einer gegebenenfalls geschlossenen Individualvereinbarung. Als Beta, Vorschau oder geplant bezeichnete Funktionen können unvollständig sein, geändert oder eingestellt werden und sind nicht geschuldeter Kern einer entgeltlichen Leistung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Auswertungen beruhen auf den vom Kunden oder von Drittanbietern bereitgestellten Daten. Sie stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder arbeitsrechtliche Beratung dar. Der Anbieter schuldet weder eine bestimmte Einsparung noch die Vollständigkeit von Daten externer Systeme.

§ 4 Integrationen und Maßnahmen

Der Kunde entscheidet, welche Systeme und Datenquellen verbunden werden, und beschafft die dafür erforderlichen Berechtigungen. Er ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung und Verarbeitung der bereitgestellten Daten sowie die Nutzung eingeräumter Administrator- und API-Rechte rechtmäßig sind.

Lesende Integrationen verändern keine Konten oder Verträge beim Drittanbieter. Schreibende Aktionen sind nur verfügbar, wenn sie technisch unterstützt, gesondert autorisiert und in SpendRadar freigegeben wurden. Der Kunde prüft vor einer Freigabe insbesondere Zielkonto, Auswirkung, Vertragsbindung, interne Zuständigkeit und notwendige Datensicherung. Das Entfernen einer Lizenzzuweisung oder Sperren eines Kontos beendet nicht automatisch den zugrunde liegenden Vertrag mit dem Drittanbieter.

Konfiguriert der Kunde Regeln für automatische reversible Aktionen, trägt er die Verantwortung für Auswahl, Schwellenwerte, Ausnahmegruppen und laufende Kontrolle. Dauerhafte oder schwer umkehrbare Einzelmaßnahmen erfordern eine ausdrückliche Bestätigung, soweit die Produktoberfläche dies vorsieht.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird insbesondere:

  • richtige und vollständige Stamm-, Kosten- und Vertragsdaten bereitstellen,
  • Berechtigungen nach dem Prinzip der geringsten Rechte vergeben und nicht mehr benötigte Zugänge widerrufen,
  • Empfehlungen und erkannte Rechnungsdaten fachlich prüfen, bevor sie als Entscheidungsgrundlage verwendet werden,
  • gesetzliche, arbeitsrechtliche und betriebliche Beteiligungs- und Informationspflichten selbst erfüllen und
  • Störungen und erkennbare Fehlberechnungen unverzüglich mit nachvollziehbaren Angaben melden.

Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich betroffene Leistungsfristen angemessen. Daraus entstehender, vermeidbarer Mehraufwand kann nur berechnet werden, wenn dies vorher in Textform angekündigt wurde.

§ 6 Softwarevergütung und erfolgsbasierte Optimierungsbegleitung

Für die laufende Nutzung eines entgeltlichen SpendRadar-Workspaces zahlt der Kunde die bei Vertragsschluss ausgewiesene oder individuell vereinbarte feste Softwarevergütung. Tarif, Größenklasse, Abrechnungszeitraum, Laufzeit und enthaltene Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung.

Die Softwarevergütung und eine persönliche Optimierungs- oder Verhandlungsbegleitung sind unabhängig voneinander wählbar. Für Hinweise, Empfehlungen und Maßnahmen, die der Kunde allein im Rahmen der Softwarenutzung prüft oder umsetzt, entsteht keine Erfolgsvergütung. Eine Erfolgsvergütung wird nur geschuldet, wenn der Kunde die Begleitung separat beauftragt und die Parteien vor deren Beginn mindestens den geprüften Umfang, die Kostenbasis, Ausschlüsse und ein maximales Gebührenbudget in Textform festgelegt haben.

Für die erfolgsbasierte Begleitung fallen keine Fixkosten an. Soweit nicht individuell abweichend vereinbart, beträgt die Erfolgsvergütung einmalig 10 Prozent der durch die beauftragte Begleitung nachweisbar realisierten Jahresersparnis. Die Jahresersparnis ist die auf zwölf Monate hochgerechnete Differenz zwischen der vereinbarten Kostenbasis und den nach Wirksamwerden der Maßnahme tatsächlich geschuldeten Kosten. Einmalige Wechsel-, Migrations-, Abfindungs- oder Beendigungskosten mindern die Berechnungsbasis. Für denselben vereinbarten Leistungszeitraum gezahlte Softwarevergütungen werden auf die Erfolgsvergütung angerechnet, soweit die Individualvereinbarung nichts für den Kunden Günstigeres bestimmt.

Eine Maßnahme gilt erst als realisiert, wenn sie wirksam umgesetzt ist und die Kostenreduzierung anhand einer Rechnung, Vertragsbestätigung, Gutschrift oder eines gleichwertigen Nachweises belegt werden kann. Reine Empfehlungen, offene Prüffälle, ungesicherte Hochrechnungen, nicht umgesetzte Vorschläge und bereits vor Beginn dokumentierte oder beschlossene Maßnahmen bleiben unberücksichtigt. Dieselbe Einsparung wird nicht mehrfach vergütet.

Der Kunde stellt die zur Prüfung erforderlichen Nachweise zur Verfügung. Können sich die Parteien über die Berechnung nicht einigen, bleibt der streitige Teil bis zur Klärung nicht fällig.

§ 7 Preise, Abrechnung und Zahlung

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Softwarevergütungen werden für den vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet. Eine separat vereinbarte Erfolgsvergütung rechnet der Anbieter nach Eintritt und Nachweis der realisierten Einsparung ab. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

§ 8 Verfügbarkeit und Änderungen der Software

Der Anbieter betreibt SpendRadar mit der im Geschäftsverkehr angemessenen Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie individuell vereinbart wurde. Wartung, Sicherheitsupdates, Störungen von Internet-, Hosting- oder Drittanbieterdiensten und Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Nutzung vorübergehend einschränken.

Der Anbieter darf Funktionen weiterentwickeln, sofern der vereinbarte Vertragszweck dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Wesentliche nachteilige Änderungen entgeltlicher Kernleistungen werden rechtzeitig angekündigt. Ist dem Kunden die Fortsetzung unzumutbar, kann er den betroffenen Leistungsteil zum Änderungszeitpunkt kündigen.

§ 9 Nutzungsrechte

Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, SpendRadar im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung für verbundene Unternehmen oder Dritte bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.

Der Kunde darf die Software nicht vervielfältigen, vermieten, weiterverkaufen, öffentlich zugänglich machen oder technische Schutzmaßnahmen umgehen. Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere zur Herstellung von Interoperabilität, bleiben unberührt. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden.

§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

Beide Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

§ 11 Mängel und Haftung

Der Kunde meldet reproduzierbare Mängel unverzüglich. Der Anbieter erhält Gelegenheit, einen Mangel innerhalb angemessener Frist zu beheben oder eine zumutbare Umgehungslösung bereitzustellen. Bei Daten oder Schnittstellen Dritter liegt kein Mangel von SpendRadar vor, soweit die Ursache außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegt.

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Diese Haftungsregelungen gelten entsprechend für Mitarbeitende, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Ein Mitverschulden des Kunden, insbesondere eine ungeprüfte Freigabe trotz erkennbar unzutreffender Ziel- oder Kostendaten, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.

§ 12 Laufzeit, Sperrung und Beendigung

Der unentgeltliche Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Kunden jederzeit durch Löschen seines Kontos beendet werden, soweit zuvor allein gehaltene Workspaces übertragen oder gelöscht wurden. Der Anbieter kann den unentgeltlichen Zugang mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen.

Laufzeit und ordentliche Kündigung entgeltlicher Leistungen ergeben sich aus dem gewählten Tarif oder der Individualvereinbarung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter darf einen Zugang vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken, rechtswidriger Nutzung oder erheblicher Beeinträchtigungen anderer Kunden erforderlich ist. Der Kunde wird hierüber informiert, soweit dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen.

Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Beendigung unberührt. Für im Rahmen einer separat beauftragten Begleitung vor Vertragsende dokumentierte und freigegebene Maßnahmen entsteht nach Vertragsende nur dann eine Erfolgsvergütung, wenn die Maßnahme bereits vor Vertragsende wirksam umgesetzt wurde und die Einsparung anschließend nachgewiesen wird.

§ 13 Datenherausgabe und Löschung

Der Kunde kann verfügbare Export- und Löschfunktionen während der Vertragslaufzeit nutzen. Nach Beendigung werden Kundendaten nach den in der Datenschutzerklärung beschriebenen Fristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Nachweisinteressen entgegenstehen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten rechtzeitig zu exportieren.

§ 14 Änderungen dieser AGB

Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt oder eine gesetzlich zulässige Änderungsvereinbarung greift. Rein redaktionelle Änderungen und Anpassungen ohne nachteilige Auswirkung können mit Wirkung für die Zukunft vorgenommen werden; hierüber wird der Kunde in Textform informiert. Für neue Verträge gilt die bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung.

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.